Bitte zeigen Sie den Täter an, wenn...

 

zu sexuellen Handlungen aufgefordert wird

Geld für sexuelle Handlungen angeboten wird

mit pornografischem Bildmaterial belästigt wird

kinderpornografisches Material zugeschickt wird

Sowohl der Besitz, als auch die Verbreitung von kinderpornografischen Bildmaterial ist strafbar.

Kopieren Sie die Mail(s)/Telegramm(e) oder auch den (Chat-)Raum auf Diskette. Drucken Sie den Beweis/die Beweise aus - verzeichnen Sie Anbieter, Chatraum, Datum, Uhrzeit des Kontaktes, Screens (Internetname) des Täters und schildern Sie kurz den Tatablauf. Gehen Sie zu der für Sie zuständigen Polizeidienststelle und zeigen Sie den Täter an ! Mittels des Screens (Internetnamens) kann die Polizei meist die wahre Identität des Täters ermitteln. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, sich bei Ihrer Polizeidienststelle vor Ort zu informieren!