Bitte zeigen Sie den Täter an, wenn...
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| zu sexuellen Handlungen aufgefordert wird |
| Geld für sexuelle Handlungen angeboten wird |
| mit pornografischem Bildmaterial belästigt wird |
| kinderpornografisches Material zugeschickt wird |
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Sowohl der Besitz, als auch die Verbreitung von kinderpornografischen
Bildmaterial ist strafbar. Kopieren Sie die Mail(s)/Telegramm(e) oder auch den (Chat-)Raum auf
Diskette. Drucken Sie den Beweis/die Beweise aus - verzeichnen Sie Anbieter,
Chatraum, Datum, Uhrzeit des Kontaktes, Screens (Internetname) des Täters und
schildern Sie kurz den Tatablauf. Gehen Sie zu der für Sie zuständigen
Polizeidienststelle und zeigen Sie den Täter an ! |